Die Normseite ist eine Hilfsgröße, mit der sich der Umfang eines Manuskripts berechnen lässt. Sie dient zugleich als Berechnungsgrundlage des Honorars von Autoren, Lektoren, Übersetzern oder Textern. 1992 wurde die Normseite vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Verband Deutscher Schriftsteller als Empfehlung für die Vertragsgestaltung definiert. Gemäß dieser Definition hat die Normseite einen Satzspiegel von 30 Zeilen à 60 Anschlägen. Dabei wurde berücksichtigt, dass auch Leerzeichen, Absätze und Kapitelüberschriften sinngebend sein können und somit eine Zeile inklusive Leerzeichen 60 Anschläge haben kann, aber nicht zwingend muss. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort legt die Normseite vereinfacht auf 1500 Zeichen inklusive Leerzeichen fest.
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